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EBM-Änderungen: Verlängerung Erstbefüllung einer elektronischen PatientenakteWirksam: 1. Januar 2024 bis 14. Januar 2025 | 681. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Zeitlich befristete Weiterführung der GOP 01648 im Abschnitt 1.6 EBM (Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte) bis zum 14. Januar 2025.
  • Die Vergütung der GOP 01648 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

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