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EBM-Änderungen: Verlängerung der GOP 01648Wirksam: 15. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 | 747. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Weiterführung der zeitlich befristete GOP 01648 für die Erstbefüllung der ePA bis zum 31. Dezember 2025.
  • Die Vergütung der GOP 01648 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

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