- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die bis zum 31. Dezember 2023 befristet in den EBM aufgenommenen GOP 01444 wird bis zum 31. Dezember 2025 weitergeführt.