- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung sind zum 7. April 2023 ausgelaufen, so dass der Verweis aus den Leistungslegenden der Kostenpauschalen 40835 und 40836 EBM gestrichen wird.