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EBM-Änderungen: Streichung der GOP 01744 EBMWirksam: 1. Januar 2024 | 567. (Teil B) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Streichung der GOP 01744 EBM
  • Die GOP 01744 umfasst das Screening für Versicherte im Rahmen der Übergangsregelung gemäß Teil B. III. § 7 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie und war befristet bis zum 31. Dezember 2023
  • Entsprechende Änderungen im Anhang 3 zum EBM sowie Streichung der Anmerkung zur GOP 01734 EBM

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