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EBM-Änderungen: präoperative GOP des Abschnitts 31.1 EBM vor Hybrid-DRG-EingriffenWirksam: Rückwirkend zum 1. Januar 2024 befristet bis 31. Dezember 2024 | Teil B 720. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Zur Klarstellung, dass präoperative GOP des Abschnitts 31.1 im Zusammenhang mit Hybrid-DRG-Eingriffen unabhängig davon berechnungsfähig sind, ob sie in derselben Einrichtung erfolgen wie die Operation, wurde der Passus "außerhalb der Einrichtung, in der die Operation durchgeführt wird" in der dritten Bestimmung zum Abschnitt 31.1.1 gestrichen.

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