- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Änderung der Leistungslegende der Kostenpauschale 40129 im Abschnitt 40.4 EBM für die postalische Versendung einer Bescheinigung gem. Muster 21 an die Patientin oder den Patienten bzw. die Bezugsperson bei telefonischem Patientenkontakt.