- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Die außerklinische Intensivpflege wird in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) geregelt. Der Bewertungsausschuss hat für die Abrechnung und Vergütung den Abschnitt 37.7 (Außerklinische Intensivpflege gemäß AKI-RL) in den EBM aufgenommen, die entsprechenden EBM-Änderungen erfolgen zum 1. Dezember 2022 und zum 1. Januar 2023.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
Änderungen zum 1. Dezember 2022
- Aufnahme der Leistungen zur Erhebung des Potenzials in Bezug auf die Beatmungsentwöhnung und Entfernung der Trachealkanüle beziehungsweise Therapieoptimierung ("Erhebung"). Die Erhebung ist in der Regel Voraussetzung für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege.