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EBM-Änderungen: Neue Zusatzpauschale für die Beobachtung nach Behandlung mit Spravato®Wirksam: 1. Oktober 2023 | 683. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme einer GOP 01549 EBM als Zusatzpauschale für die Beobachtung eines Kranken nach der intranasalen Anwendung von Esketamin.
  • Die Entscheidung zur Verordnung von Spravato® muss laut Fachinformation von einer Psychiaterin/einem Psychiater getroffen werden. Die GOP 01549 EBM kann daher nur von den im Kapitel 21 EBM genannten Vertragsärztinnen/Vertragsärzten und unter Berücksichtigung der Altersbegrenzungen von Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie berechnet werden.
  • Die Vergütung der GOP 01549 EBM erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

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