- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung", Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden", um eine Nummer 38 "matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI)" ergänzt. Der Beschluss ist am 11. Mai in Kraft getreten.
- Das OP-Verfahren der M-ACI wird durch vier neue OPS-Codes im EBM abgebildet.