- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Neufassung des Abschnitts 40.3 EBM, sodass dieser zukünftig ausschließlich Kostenpauschalen der In-vitro-Diagnostik enthält.
- Die im Abschnitt 40.3 EBM bislang aufgeführten Kostenpauschalen 40104 und 40106 für den Versand von Röntgenaufnahmen, Filmfolien und EKG-Datenträgern werden in den Abschnitt 40.4 verschoben, der entsprechend umbenannt wird.
- Streichung der Transportkostenpauschale 40100 EBM.
- Die neuen Kostenpauschalen 40089 bis 40095 sind, wie bisher auch die Kostenpauschale 40100, für weiterüberwiesene Fälle nicht erneut berechnungsfähig.
- Die Bestimmungen im Abschnitt 40.3 Nummern 3 bis 5 listen die Arztgruppen auf, die zur Berechnung der Kostenpauschalen des Abschnitts 40.3 berechtigt sind.
- Mit der Aufnahme der Vergütung von Entnahmematerial durch Kostenpauschalen wurden die Leistungslegenden beziehungsweise Anmerkungen zu den GOP, die explizit das Entnahmematerial aufführen, geändert beziehungsweise gestrichen.
- Kostenpauschalen 40089 bis 40095: Kosten für den Transport, das Entnahmematerial und die elektronische Auftragserteilung für laboratoriumsmedizinische, human- und tumorgenetische sowie histopathologische In-vitro-Diagnostik
Kostenpauschalen 40092 bis 40095: Um die strukturell deutlich unterschiedlichen Leistungshäufigkeiten zu berücksichtigen, wird bei den Kostenpauschalen für die elektronische Auftragserteilung und für den Transport unterschieden in In-vitro-Diagnostik:
ohne gynäkologische Zytologie und HPV (Kostenpauschalen 40092 und 40094) und
der gynäkologischen Zytologie und HPV (Kostenpauschalen 40093 und 40095).
- Kostenpauschalen 40089 bis 40093: Aufnahme von Kostenpauschalen aus Gründen der Rechtssicherheit im Hinblick auf an veranlassende Ärzte kostenfrei abgegebenes Entnahmematerial und kostenfrei bereitgestellte elektronische Auftragserteilung.