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EBM-Änderungen: Neue GOP für die externe elektrische KardioversionWirksam: 1. Januar 2024 | 693. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme neuer GOP 04421 (Abschnitt 4.4.1 EBM, GOP der Kinder-Kardiologie) sowie 13552 (Abschnitt 13.3.5 EBM, Kardiologische GOP) für die externe elektrische Kardioversion in den EBM.
  • Aufnahme neuer Anmerkungen zu den GOP 05310, 05341, 33022 und 33023, sodass diese im Zusammenhang mit der Durchführung der Kardioversion nach GOP 04421/13552 EBM durch Angabe einer Zusatzkennzeichnung (Suffix E) zu dokumentieren sind.  
  • Die Vergütung der GOP 04421 und 13552 EBM erfolgt vorerst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.
  • Die Vergütung der GOP 05310, 05341, 33022 und 33023 im Zusammenhang mit Leistungen der Kardioversion erfolgt vorerst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

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