- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme neuer GOP 04421 (Abschnitt 4.4.1 EBM, GOP der Kinder-Kardiologie) sowie 13552 (Abschnitt 13.3.5 EBM, Kardiologische GOP) für die externe elektrische Kardioversion in den EBM.
- Aufnahme neuer Anmerkungen zu den GOP 05310, 05341, 33022 und 33023, sodass diese im Zusammenhang mit der Durchführung der Kardioversion nach GOP 04421/13552 EBM durch Angabe einer Zusatzkennzeichnung (Suffix E) zu dokumentieren sind.
- Die Vergütung der GOP 04421 und 13552 EBM erfolgt vorerst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.
- Die Vergütung der GOP 05310, 05341, 33022 und 33023 im Zusammenhang mit Leistungen der Kardioversion erfolgt vorerst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.