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EBM-Änderungen: Neue GOP 08536 bei künstlicher Befruchtung nach KryokonservierungWirksam: 1. Oktober 2022 | 606 (Teil A + C) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

    EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Neue GOP 08536 im Abschnitt 8.5 (Reproduktionsmedizin) für die hormonelle Endometriumsvorbereitung (gemäß Nummer 12.3 Buchstabe b bei medizinischer Indikation nach Nummer 11.5 Buchstabe b der Richtlinien über künstliche Befruchtung/KB-RL) zur Durchführung einer extrakorporalen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI)
  • Die GOP 08536 ist mit 335 Punkten bewertet und einmal im Zyklusfall berechnungsfähig.
  • Gemäß § 27a (3) SGB V übernimmt die Krankenkasse 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. Ein 50 prozentiger Eigenanteil ist von den versicherten Personen zu tragen. Hierzu ist die GOP 08536 in der Abrechnung mit dem Buchstaben "X" zu kennzeichnen (08536X).

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