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EBM-Änderungen: Nachbeobachtungen im Anhang 8 EBM - AnpassungenWirksam: 1. Juli 2024 | Teil A 720. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

Es wurden Anpassungen für die Nachbeobachtungen in Anhang 8 EBM beschlossen. So ist beispielsweise eine Nachbeobachtung künftig auch nach einer Lumbalpunktion (GOP 02342) möglich. Insgesamt wurden folgende Leistungen im Anhang 8 ergänzt:

  • GOP 02302: Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage
  • GOP 02342: Lumbalpunktion
  • GOP 02344: perkutane Biopsie an mediastinalen oder paraaortalen Lymphknoten
  • GOP 34290: Angiokardiographie

Eine neue fünfte Bestimmung im Abschnitt 1.5 EBM und eine neue zweite Anmerkung zum Anhang 8 stellen den Bezug für die Aufnahme der GOP in den Anhang 8 dar.

Die Leistungslegende der GOP 01502 wird um die GOP 01501 ergänzt, so dass der Zuschlag künftig auch nach der GOP 01501 berechnungsfähig ist.

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