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EBM-Änderungen: Nachbeobachtung und Überwachung außerhalb Kapitel 31 EBMWirksam: 1. Januar 2024 | 693. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme neuer GOP 01500, 01501, 01502 und 01503 in den EBM für die Nachbeobachtung oder Überwachung außerhalb Kapitel 31 EBM, die im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen des EBM berechnungsfähig sind.
  • Aufnahme eines neuen Anhang 8 zum EBM, in dem die entsprechenden GOP, für die eine oder mehrere Überwachungs- oder Nachbeobachtungsleistungen nach den neuen GOP 01500, 01501, 01502 und/oder 01503 berechnungsfähig sind, abschließend aufgeführt sind.
  • Die Vergütung der Leistungen nach den GOP 01500 bis 01503 EBM erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

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