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EBM-Änderungen: Nachbeobachtung nach invasiver KardiologieWirksam: 1. Januar 2024 | 693. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme einer neuen GOP 01522 EBM in den Abschnitt 1.5 EBM für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung bei einer Überwachungszeit von mehr als 6 Stunden.
  • Aufnahme einer neuen Nummer 13 in die Präambel 5.1 EBM, in der ergänzende Anforderungen sowie Ausnahmeregelungen zur Berechnungsfähigkeit der Narkoseleistungen des Kapitel 5 EBM in Zusammenhang mit Eingriffen im Rahmen des Ambulanten Operierens nach § 115b SGB V aufgenommen wurden.
  • Aufnahme der GOP 01522 in die Präambel 7.1 Nr. 4, 13.1 Nr. 6, 24.1 Nr. 2, 31.2.1 Nr. 8, 31.6.1 Nr. 1 und 36.2.1 Nr. 4.
  • Extrabudgetäre Vergütung aller Koronarangiographien (GOP 34291 und 34292) sowie die im Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung erfolgende Beobachtung und Betreuung nach den GOP 01521 (12 Stunden) und GOP 01522 (6 Stunden).

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