- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Am 15. Dezember 2023 ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss formal überarbeitete Mutterschafts-Richtlinie (Mu-RL) in Kraft getreten.
- Entsprechend der Änderungen der Mu-RL wird der EBM zum 1. Juli 2024 redaktionell in den Abschnitten 1.7 und 32.1 sowie im Anhang 3 angepasst.