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EBM-Änderungen: Mutterschafts-Richtlinie – Redaktionelle Anpassungen im EBMWirksam: 1. Juli 2024 | 711. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
     
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Am 15. Dezember 2023 ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss formal überarbeitete Mutterschafts-Richtlinie (Mu-RL) in Kraft getreten.
     
  • Entsprechend der Änderungen der Mu-RL wird der EBM zum 1. Juli 2024 redaktionell in den Abschnitten 1.7 und 32.1 sowie im Anhang 3 angepasst.
     

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