- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, die befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.
- Nun wurden auch die im EBM ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 befristet aufgenommen GOP 31096, 31097, 31098, 36096, 36097, 36098, und 40165 bis zum 31. Dezember 2025 verlängern.
- Außerdem wurden die befristeten Regelungen zu den GOP 31506, 31507, 31612, 31613 31802, 36506, 36507, 36802 und 36802 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.