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EBM-Änderungen: Hausarztvermittlungsfall | GOP 03008/04008 auch bei hausarztzentrierter VersorgungWirksam: 1. Januar 2023 | 640. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die GOP 03008/04008 wurden um eine Anmerkung ergänzt, dass diese in selektivvertraglichen Fällen auch ohne die Versichertenpauschale (GOP 03000 bzw. 04000) berechnet werden können.
  • Die Leistung nach der GOP 03008/04008 darf nicht Gegenstand des Selektivvertrags sein.
  • Zum Nachweis muss die GOP 88196 (keine Bewertung, ausschließlich zur Kennzeichnung) zusätzlich zur GOP 03008/04008 abgerechnet werden.

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