- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die GOP 03008/04008 wurden um eine Anmerkung ergänzt, dass diese in selektivvertraglichen Fällen auch ohne die Versichertenpauschale (GOP 03000 bzw. 04000) berechnet werden können.
- Die Leistung nach der GOP 03008/04008 darf nicht Gegenstand des Selektivvertrags sein.
- Zum Nachweis muss die GOP 88196 (keine Bewertung, ausschließlich zur Kennzeichnung) zusätzlich zur GOP 03008/04008 abgerechnet werden.