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EBM-Änderungen: GOP 40835 und 40836 | InfektionsdialyseWirksam: 1. Januar 2023 | 620. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die Leistungslegenden der GOP 40835 und 40836 werden erweitert, sodass diese bei Vorliegen einer Infektion mit COVID-19 sowie in Fällen, in denen die Patientinnen und Patienten zur Absonderung verpflichtet sind, abgerechnet werden können.

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