- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Leistungslegenden der GOP 40835 und 40836 werden erweitert, sodass diese bei Vorliegen einer Infektion mit COVID-19 sowie in Fällen, in denen die Patientinnen und Patienten zur Absonderung verpflichtet sind, abgerechnet werden können.