- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- neue GOP 32810 für den Nukleinsäurenachweis von Orthopoxviren
- Erkrankung durch und Erregernachweis von Orthopoxviren sind namentlich meldepflichtig. Die GOP 32810 wird deshalb in die Kennnummer 32006 aufgenommen und damit nicht auf das Laborbudget angerechnet.
- Die bis zum 31. Dezember 2022 berechnungsfähige Pseudo-GOP 88740 für den Nukleinsäurenachweis des Affenpockenvirus entfällt ab dem 1. Januar 2023.