- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die GOP 05311 kann für die präanästhesiologische Untersuchung abgerechnet werden, wenn der geplante Hybrid-DRG nicht durchgeführt wird und nicht Bestandteil des Anhangs 2 des EBM ist.
- Die Vergütung erfolgt extrabudgetär
Vor geplanten aber nicht durchgeführten Hybrid-DRG-Eingriffen bestehen nunmehr folgende zwei Abrechnungsmöglichkeiten:
- GOP 05310: Der Hybrid-DRG-Eingriff ist Bestandteil des Anhangs 2 des EBM
- GOP 05311: Der Hybrid-DRG-Eingriff ist nicht Bestandteil des Anhangs 2 des EBM.
Wird der Hybrid-DRG-Eingriff durchgeführt, ist die präanästhesiologische Untersuchung Bestandteil der Fallpauschale, die GOP 05310 bzw. 05311 sind nicht zusätzlich berechnungsfähig.