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EBM-Änderungen: GOP 01648 | Erstbefüllung einer elektronischen PatientenakteWirksam: 1. Januar 2023 | 79. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die Befristung der GOP 01648 für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

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