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EBM-Änderungen: GOP 01645 (Zweitmeinung) – jetzt je Indikation bzw. Seite berechnungsfähigWirksam: 1. Juli 2023 | 93. Sitzung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Ab dem 1. Juli 2023 können indikationsstellende Ärztinnen und Ärzte die GOP 01645 je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite einmal im Krankheitsfall abrechnen. Bislang war die Abrechnung insgesamt nur einmal im Krankheitsfall möglich.

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