- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- GOP 01611: Die Verordnung medizinischer Rehabilitation wird weiterhin bis zum 31. Dezember 2023 extrabudgetär vergütet.
- Bislang war diese extrabudgetäre Vergütung bis zum 31. März 2023 befristet.