- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- GOP 01510 bis 01512: Die Beobachtung und Betreuung einer oder eines Kranken unter parenteraler intravasaler Gabe mit Avalglucosidase alfa (Handelsname: Nexviadyme®) bei Morbus Pompe wird durch Ergänzung des zweiten Spiegelstrichs der Leistungslegende in die GOP 01510 bis 01512 aufgenommen.
- Entgegen Alglucosidase alfa ist die Behandlung mit Avalglucosidase alfa auch für die GOP 01512 berechnungsfähig.