- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Bei den GOP 03355, 04590 und 13360 wird die jeweils erste Anmerkung geändert und es wird jeweils eine zweite Anmerkung aufgenommen.
- Die neuen Anmerkungen dienen der Klarstellung, dass die GOP 03355, 04590 und 13360 in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen und nur in Zusammenhang mit der ersten Verordnung eines rtCGM-Systems oder dem Umstieg auf ein anderes System berechnungsfähig sind.
- In den entscheidungserheblichen Gründen zum Beschluss wurde ergänzend klargestellt, dass die erste Verordnung eines rtCGM-Systems auch schon in dem Quartal vor Beginn der Schulung und somit die Abrechnung der GOP 03355, 04590 und 13360 erfolgen kann.