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EBM-Änderungen: Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten | Abrechnungsbestimmungen angepasstWirksam: 1. Juli 2023 | 640. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Bei den GOP 03355, 04590 und 13360 wird die jeweils erste Anmerkung geändert und es wird jeweils eine zweite Anmerkung aufgenommen.
  • Die neuen Anmerkungen dienen der Klarstellung, dass die GOP 03355, 04590 und 13360 in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen und nur in Zusammenhang mit der ersten Verordnung eines rtCGM-Systems oder dem Umstieg auf ein anderes System berechnungsfähig sind.
  • In den entscheidungserheblichen Gründen zum Beschluss wurde ergänzend klargestellt, dass die erste Verordnung eines rtCGM-Systems auch schon in dem Quartal vor Beginn der Schulung und somit die Abrechnung der GOP 03355, 04590 und 13360 erfolgen kann.

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