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EBM-Änderungen: Erhöhung DialysekostenpauschalenWirksam: 1. Januar 2024 | 693. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Erhöhung der Bewertung der Kostenpauschalen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 um 3,85 Prozent.

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