- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Ergänzung des obligaten Leistungsinhalts der GOP 01540 bis 01542 "Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen" um den Wirkstoff Pegunigalsidase alfa (Handelsname: Elfabrio®).
- Die extrabudgetäre Vergütung der GOP 01540 bis 01542 EBM wird um vier Quartale, bis zum 31. März 2026, verlängert.