- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Praxen, die GOP aus mindestens einem der Abschnitte 25.3.2 (Hochvolttherapie), 34.3 (CT) und/oder Abschnitt 34.4 (MRT) oder 40.14 (Dialyse-Sachkosten) abrechnen, können für das Jahr 2023 zusätzliche Stromkosten geltend machen.
- Hierfür wurde befristet für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 ein neuer Anhang 7 in den EBM aufgenommen.
- Anspruchsberechtigte Praxen reichen hierzu quartalsweise die Selbsterklärung gemäß der Anlage zum Anhang 7 bei uns ein.
Über das genaue Verfahren der Abwicklung werden wir gesondert informieren.