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EBM-Änderungen: Energiekosten | Zusätzliche Finanzhilfen für Praxen mit hohem Energieverbrauch für 2023Wirksam: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 | 640. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Praxen, die GOP aus mindestens einem der Abschnitte 25.3.2 (Hochvolttherapie), 34.3 (CT) und/oder Abschnitt 34.4 (MRT) oder 40.14 (Dialyse-Sachkosten) abrechnen, können für das Jahr 2023 zusätzliche Stromkosten geltend machen.
  • Hierfür wurde befristet für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 ein neuer Anhang 7 in den EBM aufgenommen.
  • Anspruchsberechtigte Praxen reichen hierzu quartalsweise die Selbsterklärung gemäß der Anlage zum Anhang 7 bei uns ein.

Über das genaue Verfahren der Abwicklung werden wir gesondert informieren.

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