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EBM-Änderungen: EBM-Detailänderungen Wirksam: 1. Oktober 2023 | 672. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Klarstellung zum generischen Maskulinum in Nummer 1.1 der Allgemeinen Bedingungen
  • GOP 01436 (Konsultationspauschale): Angleichung der zweiten Anmerkung an die Regelung in Nummer 4.1 der Allgemeinen Bestimmung. Somit kann der weitere persönliche Arzt-Patienten-Kontakt auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen.
  • GOP 01450 (Zuschlag Videosprechstunde): Streichung der GOP 08622 (Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit Paragraph 5 Absatz 2 Nummer 3 Kryo-RL) in der Leistungslegende.
  • Abschnitt 30.4 "Physikalische Therapie": Anpassung des bisherigen Abrechnungsausschlusses zum Abschnitt 30.3 auf Abschnitt 30.3.1.
  • GOP 34283 (Serienangiographie): Farbcodierte Untersuchung der Duplexsonographie (GOP 33075) im Behandlungsfall neben der Serienangiographie möglich.
  • Erste Bestimmung zum Abschnitt 34.4 (MRT): Bestrahlungsplanung mittels MRT gemäß 34.4.6 muss nicht in 4 Sequenzen durchgeführt werden.
  • GOP 35173 bis 35179 (Komplex für die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung): textliche Anpassung der zweiten Anmerkung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
  • weitere redaktionelle Anpassungen

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