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EBM-Änderungen: Psychotherapeutische Leistungen im VideokontaktWirksam: rückwirkend zum 1. Januar 2025 | 765. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind auch dann berechnungsfähig, wenn der Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten per Video erfolgt.
  • Ein persönlicher Arzt-Patienten- Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung ist keine zwingende Voraussetzung mehr, bevor psychotherapeutische Leistungen im Videokontakt durchgeführt und berechnet werden können.
  • Hierfür wurde die zweite Bestimmung der Abschnitte 35.1 und 35.3 EBM, die sechste Bestimmung zum Abschnitt 35.2 EBM sowie die vierte Bestimmung zum Abschnitt 30.11 EBM angepasst.

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