- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind auch dann berechnungsfähig, wenn der Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten per Video erfolgt.
- Ein persönlicher Arzt-Patienten- Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung ist keine zwingende Voraussetzung mehr, bevor psychotherapeutische Leistungen im Videokontakt durchgeführt und berechnet werden können.
- Hierfür wurde die zweite Bestimmung der Abschnitte 35.1 und 35.3 EBM, die sechste Bestimmung zum Abschnitt 35.2 EBM sowie die vierte Bestimmung zum Abschnitt 30.11 EBM angepasst.