- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- In den Leistungslegenden der GOP 01785, 01786 und 01815 sowie im ersten Spiegelstrich des fakultativen Leistungsinhalts der GOP 01780 erfolgt eine Änderung der Verweise auf die Regelungen der Mutterschafts-Richtlinien.
- Für den sogenannten Strukturzuschlag zur Gruppentherapie (GOP 35572) wird die Kennzeichnung im Anhang 3 zum Ausschluss der Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) gestrichen.
- Diese Anpassung erfolgt, da die zum 1. Oktober 2021 neu in den EBM aufgenommenen GOP 35173 bis 35179 (Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung) Bestandteil der fachärztlichen Grundversorgung und gleichzeitig gemäß der Legende der GOP 35572 zuschlagsberechtigt sind.
- Sofern die GOP 35572 als Zuschlag zu anderen in der Leistungslegende genannten Leistungen, die nicht zur fachärztlichen Grundversorgung zählen, zugesetzt wird, führen diese Leistungen zum Ausschluss der jeweiligen PFG im Behandlungsfall.