- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Änderung der dritten Anmerkung der GOP 01435 EBM, sodass die GOP 01435 auch neben der Kostenpauschale 40129 EBM berechnungsfähig ist.
- Der aktuelle Beschluss ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.