- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme eines Abschnitts 34.3.7 in den EBM mit folgenden GOP: GOP 34370 für die CT-Koronarangiographie der Nummer 42 der Anlage I der MVV-RL. GOP 34371 für die Interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CT-Koronarangiographie gemäß der GOP 34370.
- Aufnahme der GOP 34370 in die Leistungslegenden der GOP 34800 und 34821.
- Aufnahme der GOP 34371 in die Leistungslegende der GOP 01450 im Abschnitt 1.4 EBM.
- Aufnahme der GOP 34371 in die Präambel 3.1 Nr. 5.
- Aufnahme von GOP in den Anhang 3 zum EBM.
- Aufnahme der analogen Berechnungsausschlüsse für die genannten GOP.
- Die Vergütung der Leistungen nach den GOP 34370 und 34371 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.