Webcode 33209

EBM-Änderungen: Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA)Wirksam: 1. Januar 2025 | 38. Sitzung des erweiterten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme eines Abschnitts 34.3.7 in den EBM mit folgenden GOP: GOP 34370 für die CT-Koronarangiographie der Nummer 42 der Anlage I der MVV-RL. GOP 34371 für die Interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CT-Koronarangiographie gemäß der GOP 34370.
  • Aufnahme der GOP 34370 in die Leistungslegenden der GOP 34800 und 34821.
  • Aufnahme der GOP 34371 in die Leistungslegende der GOP 01450 im Abschnitt 1.4 EBM.
  • Aufnahme der GOP 34371 in die Präambel 3.1 Nr. 5.
  • Aufnahme von GOP in den Anhang 3 zum EBM.
  • Aufnahme der analogen Berechnungsausschlüsse für die genannten GOP.
  • Die Vergütung der Leistungen nach den GOP 34370 und 34371 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren