- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme weiterer Arztgruppen die Verordnung und Potenzialerhebung bei der außerklinischen Intensivpflege über den EBM abrechnen können.
- Voraussetzung ist das Verwenden der Formulare, die zu Beginn des Jahres für die außerklinische Intensivpflege eingeführt wurden.