- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme einer neuen GOP 30326 EBM in den Abschnitt 30.3.3 "Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien" für die intravasale Infusionstherapie mit Etranacogen dezaparvovec (Handelsname: Hemgenix®) und die unmittelbar im Anschluss an die Verabreichung folgende Beobachtung und Betreuung mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden.
- Aufnahme einer neuen GOP 33105 EBM im Kapitel 33 "Ultraschalldiagnostik" für die gemäß der Fachinformation im Vorfeld notwendige Beurteilung der Leber zur Indikationsstellung einer Therapie mit Etranacogen dezaparvovec.
- Ergänzung der zweiten Anmerkung zur GOP 33042 EBM um die GOP 33105 EBM, sodass ein Abschlag von 70 Punkten auf die GOP 33042 EBM vorzunehmen ist, wenn in der gleichen Sitzung die Durchführung einer Sonographie weiterer Organe des Abdomens erfolgt und mit der GOP 33042 EBM berechnet wird.
- Aufnahme von analogen Berechnungsausschlüssen für die genannten GOP
- Aufnahme der GOP 30326 EBM in die Präambel 12.1 Nummer 6 und 13.1 Nummer 7 EBM.
- Aufnahme der GOP in den Anhang 3 zum EBM.
- Die Vergütung der beiden GOP 30326 und 33105 EBM erfolgt vorerst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.