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EBM-Änderungen: Aufnahme von GOP bei Anhaltspunkten auf eine KindeswohlgefährdungWirksam: 1. Januar 2024 | 702. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme zweier neuer GOP (01681, 01682) in den EBM zur Meldung von Anhaltspunkten auf eine Gefährdung des Kindeswohls an das Jugendamt und einer ggf. darauffolgenden Fallbesprechung mit dem Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zwischen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung und den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene (gemäß § 73c SGB V).
  • In Rheinland-Pfalz wurde keine Kooperationsvereinbarung nach § 73c SGB V geschlossen, sodass die beiden obigen GOP nicht berechnungsfähig sind.

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