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EBM-Änderungen: Aufnahme einer Videofallkonferenz für MitbehandlerWirksam: 1. April 2025 | 83. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme der GOP 01443 für eine Videofallkonferenz zwischen einem Vertragsarzt/Vertragsärztin, der eine Patientin/einen Patienten mitbehandelt, und den an der Versorgung der Patientin/des Patienten beteiligten Pflegefachkräften bzw. Pflegekräften.
  • Sie ist analog anderer Fallkonferenzen im EBM mit 86 Punkten bewertet.
  • Die Vergütung der GOP 01443 EBM erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

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