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EBM-Änderungen: Aufnahme einer GOP für die Behandlung mit dem Medikament Xevudy®Wirksam: 1. Oktober 2023 | 679. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium 
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme der GOP 01546 in den EBM für die Beobachtung und Betreuung eines Patienten mit bestätigter COVID-19-Erkrankung unter intravenöser Infusionstherapie mit Sotrovimab (Handelsname: Xevudy®).
  • Die GOP 01546 EBM wird zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert.

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