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EBM-Änderungen: Anpassungen von Verweisen auf die Mutterschafts-Richtlinien Wirksam: 1. Januar 2023 | 627. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • In den Leistungslegenden der GOP 01785, 01786 und 01815 sowie im ersten Spiegelstrich des fakultativen Leistungsinhalts der GOP 01780 erfolgt eine Änderung der Verweise auf die Regelungen der Mutterschafts-Richtlinien.

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