- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- In den Leistungslegenden der GOP 01785, 01786 und 01815 sowie im ersten Spiegelstrich des fakultativen Leistungsinhalts der GOP 01780 erfolgt eine Änderung der Verweise auf die Regelungen der Mutterschafts-Richtlinien.