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EBM-Änderungen: Anpassungen im Anhang 2 (operative Prozeduren der Kapitel 31 und 36)Wirksam: 1. Januar 2023 | 619. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Der Anhang 2 zum EBM (Zuordnung der operativen Prozeduren zu den Leistungen der Kapitel 31 und 36) wird zum 1. Januar 2023 an die Version 2023 des Operationen‐ und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst. Es werden neue OPS-Kodes aufgenommen sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen dienen der jährlichen Anpassung an die aktuelle Version des OPS und sind unabhängig von den Beratungen zur Weiterentwicklung des ambulanten Operierens.
  • Für einzelne neurochirurgische Eingriffe werden die entsprechenden OPS-Kodes im Anhang 2 zum EBM um postoperative Überwachungskomplexe ergänzt. Dies erfolgt um der Weiterentwicklung der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Weiterhin erfolgen redaktionelle Folgeanpassungen aufgrund der Aufnahme der Überwachungskomplexe zu den betroffenen OPS-Kodes.

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