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EBM-Änderungen: Anpassungen bei Zweitmeinung vor Eingriffe an der Wirbelsäule und dem ProstatakarzinomWirksam: 1. April 2025 | 109. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme der GOP 01645 in die Präambeln 25.1 Nr. 2 und 26.1 Nr. 2 EBM, sodass die Fachgruppen Strahlentherapie und Urologie die GOP abrechnen können.
  • Aufnahme einer weiteren Anmerkung in die Nr. 4.3.9.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM, sodass Indikationsstellende Ärztinnen und Ärzte die GOP 01645 je Operation in Kombination mit jedem Abschnitt der Wirbelsäule und je Indikationsstellung berechnen können.

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