- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie angepasst, sodass das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 7. Dezember 2023 auch im Rahmen eines telefonischen Kontakts möglich ist.
- Anpassung der Kostenpauschale 40128 EBM, sodass diese auch für den Versand einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten berechnungsfähig ist.