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EBM-Änderungen: Anpassung GOP 13602Wirksam: 1. Juli 2025 | Teil D 774. Sitzung des erweiterten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Mit der Anpassung der ersten Anmerkung zur GOP 13602 (Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten) wird klargestellt, dass diese nur von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten mit einer Genehmigung zur Durchführung von Blutreinigungsverfahren nach der entsprechenden Qualitätssicherungsvereinbarung berechnungsfähig ist.
  • Hierdurch erfolgt eine Angleichung an die erste Bestimmung zum Abschnitt 13.3.6, die dies bereits regelt.

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