- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Mit der Anpassung der ersten Anmerkung zur GOP 13602 (Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten) wird klargestellt, dass diese nur von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten mit einer Genehmigung zur Durchführung von Blutreinigungsverfahren nach der entsprechenden Qualitätssicherungsvereinbarung berechnungsfähig ist.
- Hierdurch erfolgt eine Angleichung an die erste Bestimmung zum Abschnitt 13.3.6, die dies bereits regelt.