- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Anpassung des zweiten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 01510 bis 01512 EBM.Die Wirkstoffe Alglucosidase alfa und Avalglucosidase alfa bei Morbus Pompe werden gestrichen und durch den übergreifenden Begriff "einer Enzymersatztherapie", der alle zugelassenen Wirkstoffe bei Morbus Pompe umfasst, ersetzt.