- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Ergänzung der fehlenden Seitenlokalisationen von OPS-Kodes im Bereich freie Hauttransplantationen und freie Hauttransplantationen bei Verbrennungen und Verätzungen.
- Aufwertung von 109 OPS-Kodes in der OP-Zeitkategorie und damit hinsichtlich ihrer Vergütungshöhe.
- Herabsetzung von vier OPS-Kodes in niedrigere OP-Zeitkategorien.
- Aufnahme weiterer OPS-Kodes in den Anhang 2 zur Behandlung an weiteren Körperregionen (5-925.24, 5-925.2a, 5-925.2c und 5-925.2m).