- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
Beschlussteil A
- Aufnahme mehrerer OPS-Kodes in den Anhang 2 EBM
- redaktionelle Änderungen an OPS-Bezeichnungen
Beschlussteil B
- Aufnahme weiterer operativer Verfahren, die durch die Weiterentwicklung des ambulanten Operierens vertragsärztlich durchgeführt werden können, in den Anhang 2 zum EBM
- Hierbei handelt es sich insbesondere um Biopsien unter anderem an der Prostata und an Gelenken, Inzisionen im Bereich der Augen und männlichen Geschlechtsorgane und die Revision von venösen Katheterverweilsystemen.