- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) kann ab 1. Januar 2023 eine zusätzliche Gesprächsleistung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose über den EBM abgerechnet werden.
- Hierfür wurde das bestehende ASV-Kapitel 50 um einen Abschnitt 50.7 erweitert und die GOP 50700 aufgenommen. Zudem wurde der Anhang 6 entsprechend angepasst.