- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Der Overhead-Aufschlag wird aus der Bewertung der GOP des Abschnitts 1.7.3.1 (Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening) herausgerechnet und separat von den Krankenkassen bereitgestellt, sodass die Bewertungen dieser GOP entsprechend abgesenkt werden.
- Das Vergütungsvolumen für die ärztlichen Leistungen bleibt gleich.
- Außerdem wird die Bewertung der Fallkonferenz im Mammographie-Screening-Programm (GOP 01758) finanzneutral an die Bewertung vergleichbarer Fallkonferenzen im EBM angepasst.