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EBM-Änderungen: Änderung Bewertung Mammographie-ScreeningWirksam: 1. Januar 2025 | Teil B 725. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Der Overhead-Aufschlag wird aus der Bewertung der GOP des Abschnitts 1.7.3.1 (Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening) herausgerechnet und separat von den Krankenkassen bereitgestellt, sodass die Bewertungen dieser GOP entsprechend abgesenkt werden.
  • Das Vergütungsvolumen für die ärztlichen Leistungen bleibt gleich.
  • Außerdem wird die Bewertung der Fallkonferenz im Mammographie-Screening-Programm (GOP 01758) finanzneutral an die Bewertung vergleichbarer Fallkonferenzen im EBM angepasst.

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